Anbau einer Tennishalle an das SV Vereinsheim - Dreifaltigkeitsstraße 20 - Unverbindliche Bauvoranfrage
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird die o.g. unverbindliche Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich.
Vor Eintritt in die Beratung erteilt der Vorsitzende Herrn Dr. Christian Zettler das Wort. In einer Präsentation erläutert dieser die Hintergründe zu der geplanten Baumaßnahme.
Die Antragsteller möchten mit der unverbindlichen Bauvoranfrage die Erfolgsaussichten der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abklären.
Da die bisher genutzte private Tennishalle an der Dreifaltigkeitsstraße geschlossen wird, soll auf dem Sportgelände des SV Aham eine neue Tennishalle errichtet werden. Die Tennishalle soll auf der als Parkplatz dienenden Kiesfläche zwischen dem Vereinsheim und der ESC-Halle, errichtet werden. Auch nach dem Bau der Tennishalle könnten noch mindestens 82 Stellplätze sichergestellt werden. Durch den Anbau direkt am Vereinsheim könnten die Sanitärräume und Umkleiden mitgenutzt werden und so der Bau verkleinert und Kosten gespart werden.
Die neue Tennishalle würde die erforderliche Mindestabstandsfläche von 6 Metern um 1 Meter unterschreiten. Der Brandabstand von 5 Metern zwischen den Gebäuden wird allerdings noch eingehalten. Die Antragsteller bitten hier um Genehmigung zur Unterschreitung der gesetzlichen Abstandsflächen. Dies liegt jedoch nicht im Prüfumfang und damit auch nicht in der Entscheidungsgewalt der Gemeinde, sondern der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt und müsste im Bauantragsverfahren durch diese erteilt werden.
Beim Bau der Tennishalle handelt es sich lt. dem Antragsteller um ein förderfähiges Verfahren, sofern das Vorhaben durch den Verein umgesetzt wird und hierfür ein im Eigentum der Gemeinde oder des Vereins befindliches Grundstück zur Verfügung steht. Die Tennishalle soll auf dem Sportplatzgrundstück, welches im Eigentum der Gemeinde Aham steht, errichtet werden.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.
Die Fragen der Finanzierbarkeit sind wohl nach Aussage von Dr. Zettler zu lösen, da es umfangreich Mittel des BLSV gäbe und das Grundstück wohl zur Verfügung gestellt würde. Die Abfinanzierung bereite keine Sorgen. Die betroffenen Nachbarsportvereine bzw. Sparten des SV haben vorab die Zustimmung signalisiert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht zu stellen. Der Antragsteller wird aufgefordert, eingabefähige Antragsunterlagen mit allen Nachbarunterschriften vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.09.2021 09:48 Uhr