Nutzungsänderung von einer Tennishalle in eine Lagerhalle - Dreifaltigkeitstraße 8 - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat o. g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die ehemalige Tennishalle soll als Lagerhalle für die Firma Zollner Objekttextil GmbH genutzt werden. Somit fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Baulich wird am Gebäude selbst nichts verändert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Gemäß der Betriebsbeschreibung finden lediglich Ladetätigkeiten und Laderverkehr mit 2 Stunden von Montag bis Freitag statt. Es ist keine Lärm- oder Schmutzbelastung zu erwarten.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht notwendig, da am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes nichts verändert wird.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.11.2021 06:50 Uhr