Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienwohnhauses mit Carport - Schloßstraße 11 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham 07.12.2021 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in der Schloßstraße in Aham.

Das bestehende Wohnhaus in der Schloßstraße 11 soll vollständig abgebrochen werden und durch einen Neubau mit insgesamt 6 Wohneinheiten ersetzt werden. Zusätzlich werden für den Neubau 9 Stellplätze, teilweise in einem Carport, errichtet. Das Vorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung ein. Nach dem Maß der baulichen Nutzung bleibt es hinsichtlich Wand- und Firsthöhe hinter dem Gebäude der Stiftung Aham im Schloßanger 3 zurück. Hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten überschreitet das Bauvorhaben die Eigenart der näheren Umgebung. Gemäß § 34 Abs. 3a Nr. 1 Buchstabe b des Baugesetzbuches kann bei der Erneuerung von Wohngebäuden vom Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung abgewichen werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Voraussetzungen gegeben. Zudem sind die Stellplätze und die Zufahrt so angeordnet sind, dass diese direkt von der Schloßstraße aus erfolgen. Da auch die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden, ist von keiner Beeinträchtigung nachbarschützender Belange auszugehen. Es wird auf das Beiblatt des Eingabeplaners zum Thema Nachbarunterschriften verwiesen. Die Bauweise und die Grundstücksfläche die überbaut werden sollen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.

Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Überschwemmungsbereich eines 100-jährigen Hochwassers der Vils. Die Planunterlagen wurden daher vom Antragsteller im Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt mehrmals abgestimmt.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:39 Uhr