Neubau einer Lagerhalle mit Sozialtrakt - Ballistolweg 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham 07.12.2021 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer – Zettler enthält sich aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) der Beratung und Beschlussfassung.

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). 
Die Firma beschäftigt bereits 93 Mitarbeiter, davon ca. 70 Mitarbeiter vor Ort. Nach Neubau der Lagerhalle werden möglicherweise lediglich zwei neue Mitarbeiter beschäftigt werden. Laut der Ballistol GmbH ist der Neubau notwendig, da aufgrund des dynamischen Wachstums der Firma mehr Fläche für Mitarbeiter, Maschinen und Lager benötigt wird. Das Vorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. 

Die Zufahrt von befahren öffentlichen Verkehrsflächen ist bedingt gesichert. Das Baugrundstück liegt grundsätzlich nicht an einer öffentlichen Straße, ist aber über ein Grundstück, welches dem Geschäftsführer der Ballistol GmbH gehört sowie über ein im Eigentum der Ballistol GmbH stehendes Grundstück erreichbar. Der Geschäftsführer hat zugesichert, die betroffenen Flächen herausmessen zu lassen und zum eigentlichen Baugrundstück miteinzubeziehen. Weiter ist die Firma als Wirtschaftseinheit anzusehen, welche über die Hauptstraße erreichbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die Zufahrt daher ausreichend gesichert. 
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert
Die Ableitung von Schmutzwasser ist ebenfalls gesichert. Die gemeindliche Kanalleitung verläuft derzeit unter dem geplanten Gebäude, diese wird jedoch im Zuge des Neubaus durch die Gemeinde verlegt. 
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu o. g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:39 Uhr