Neubau eines Mehrfamilienhauses - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 49 & 51 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/13. Sitzung Gemeinderat Aham 07.12.2021 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer – Zettler nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wieder teil.

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

Im Zuges des Neubaus sollen die bestehenden ehemaligen Schreinereigebäude, welche derzeit lediglich als Lagerfläche genutzt werden, vollständig abgebrochen werden und durch einen Neubau mit acht Wohneinheiten und einem Carport ersetzt werden. Weiter wird die im Wohnhaus Hauptstraße 49 derzeit genutzte Wohnung aufgelöst und ebenfalls abgebrochen. Hier sollen weitere Stellplätze für den Neubau entstehen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung ein. Hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten überschreitet das Bauvorhaben die Eigenart der näheren Umgebung. Gemäß § 34 Abs. 3a Nr. 1 Buchstabe b des Baugesetzbuches kann bei der Erneuerung von Wohngebäuden vom Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung abgewichen werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Voraussetzungen gegeben. Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten werden, es ist daher von keiner Beeinträchtigung nachbarschützender Belange auszugehen. Es wird auf das Beiblatt des Antragstellers zum Thema Nachbarunterschriften verwiesen. Die Bauweise und die Grundstücksfläche die überbaut werden sollen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:39 Uhr