Rückbau eines Bestandsgebäudes, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Nebengebäude - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 33 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

Im Zuge des Neubaus soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen werden. Beim geplanten Nebengebäude handelt es sich lediglich um einen Kaltraum mit einer Außenküche und einer privat genutzten Werkstatt. Das Vorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. 

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers wird derzeit geklärt. Ein Kanalbestandsplan existiert nicht, der Verlauf der Abwasserleitung ist unbekannt, ist aber in jedem Fall vorhanden und daher aus Sicht der Verwaltung gesichert. 
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage nach dem bestehenden Kanalanschluss und der Abwasserleitung gestellt. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert hierzu, dass das bestehende Abwasserrohrsystem im Rahmen des Neubaus zum Vorschein kommen wird. Lediglich die genaue Lage der Abwasserleitungen kann derzeit nicht genau fixiert werden. 
Weiterhin wird die Frage nach den schraffierten Gebäudeteilen im Lageplan beantwortet. Es handelt sich hierbei um bestehende Gebäudlichkeiten, ein Nebengebäude und eine Garage. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2022 09:14 Uhr