Nutzungsänderung des bestehenden Büros in ein Kleingewerbe - Neuhausen 13 - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Gemeinderatsmitglied Fuchs nimmt an Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der bisher als Büro geplante Raum im bereits genehmigten Betriebsleiterwohnhaus (Genehmigungsbescheid vom 02.07.2020, AZ.: 41S-895-2020-BAUG) soll in einen Raum für ein Kleingewerbe für die Freundin des Bauherren, welche als Friseurin tätig ist, geändert werden.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. Der Bauherr hat ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht über das westlich liegende Privatgrundstück. An dieses schließt ein öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg an.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob hier bereits eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Die Anmeldung des Gewerbes, so 1. Bürgermeister Herrnreiter, ist bereits erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein Sonstiges Vorhaben handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2022 09:14 Uhr