Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die durch die Immissionsschutzbehörde des Landrats Landshut zum Bebauungsplan Loizenkirchen Nord abgegebene Stellungnahme in welcher ausgeführt wird
, dass der derzeitigen Planung nicht zugestimmt werden kann und für eine abschließende immissionsschutzfachliche Beurteilung ein schalltechnisches Gutachten sowie ein Luftreinhaltungsgutachten notwendig sein. Hierfür wurde seitens der Verwaltung ein Angebot bei dem Sachverständigenbüro Hoock & Partner eingeholt.
Ziel des Gutachtens ist zum einen im Hinblick auf den Schallimmissionsschutz den Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch der neu geplanten schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch anlagedingte Geräusche gewährleistet ist und zu keiner Einschränkung der vorhandenen bzw. genehmigten Betriebsabläufe oder gar zu einer Gefährdung des Bestandsschutzes des im Geltungsbereich ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebs führen kann. Zum anderen ist es Ziel der Begutachten, im Hinblick auf die Luftreinhaltung, den Nachweis zu erbringen, dass die geplanten Nutzungen nicht im Konflikt mit den bestehenden Anlagen, wie der Biogasanlage und dem Masthähnchenbetrieb, geraten.
Auszug aus dem Honorarangebot (netto) vom 01.03.2022
A.) Schallimmissionsschutz
TL 1, Grundlagenermittlung: 250,00 €
TL 2, Durchführung und Nachbereitung Ortstermin 300,00 €
TL 3, Entwurf und Erstellung eines digitalen Lärmprognosemodells 600,00 €
TL 4, Durchführung von Lärmprognoseberechnungen 950,00 €
TL 5 , Erarbeitung ggf. notwendiger Schallschutzmaßnahmen falls erforderlich, nach Aufwand
TL 6, Erstellung und Lieferung des Gutachtens 900,00 €
B.) Luftreinhaltung
TL 1, Grundlagenermittlung 400,00 €
TL 2, Emissionsberechnungen für die Geruchsemissionsquellen 550,00 €
TL 3, Digitales Prognosemodell 1.800,00 €
TL4, Erarbeitung notwendiger Schutzmaßnahmen, falls erforderlich, nach Aufwand
TL 5. Erstellung und Lieferung des Gutachtens 1.100,00 €
Leistungen, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen werden aufwandsabhängig über die folgenden Stundensäte erbracht:
Projektingenieur(in)/Projektleiter(in) 109,00 €
Die anfallenden Nebenkosten werden als Pauschale in Höhe von 5 % des Nettohonorars abgerechnet. Anfallende Fahrtkosten werden über eine Fahrtkostenpauschale von 0,80 € je Kilometer abgerechnet. Für gedruckte Gutachten und Berichte fallen pro Exemplar 15,00 € an.
Der Gemeinderat berät das Angebot.