Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport - Nähe Ziegelstadel - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung liegt hier nicht vor, da das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt und keine Splittersiedlung befürchten lässt. 

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Versorgung mit Frischwasser ist aktuell nicht gesichert, könnte aber laut Mitteilung des Wasserzweckverbandes Mittlere Vils sichergestellt werden. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist mittels einer Zusicherung einer Grunddienstbarkeit über das Grundstück Fl. Nr. 279 gesichert. Das Schreiben hierzu liegt vor. 
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham nicht mehr ausreichend, da die vorhandenen zwei Hydranten verbaut und kaum zugänglich sind. Der Wasserzweckverband Mittlere Vils saniert laut eigenen Angaben im Kalenderjahr 2023 die Wasserleitungen im Bereich Ziegelstadel. Im Zuge dieser Arbeiten sollen entsprechende Hydranten gesetzt werden, wodurch die Löschwasserversorgung als gesichert angesehen werden kann.
  • Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Für die Antragstellerin lag bereits ein genehmigter Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage vor. Allerdings weicht der jetzige Bauantrag von der genehmigten Bebauung des Vorbescheids ab. Außerdem ist im Dezember 2019 die Gültigkeit des Vorbescheids (nach Ablauf von 3 Jahren) erloschen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 10:54 Uhr