Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den im Rathaus eingegangenen Antrag der Firma FinRo GmbH aus Eggenfelden zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Ackerflächen im Ortsteil Petzenberg des Herrn Meier Manfred. 

Die Firma FinRo möchte auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1586, 1589 und 1594/2, Gemarkung Neuhausen eine PV-Anlage errichten und beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes samt Änderung des Flächennutzungsplanes. Auf die im RIS zur Verfügung gestellten Anlagen wird verwiesen. Die FinRo GmbH wird die Ackerflächen des Herrn Meier voraussichtlich pachten und die Anlage betreiben. 

Für die Errichtung von FreiflächenPV-Anlagen im Außenbereich ist ein Bauleitplanverfahren in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Sondergebiet erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt die Ackerflächen derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates für ein solches Bauleitplanverfahren wird von Seiten der Verwaltung empfohlen ein entsprechendes Honorarangebot einer Planungsfirma einzuholen und mit diesem Angebot einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Herrn Meier bzw. mit der Firma FinRo abzuschließen. Diese Verfahrensweise wurde auch beim Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Bergfeld angewandt. 

Die Firma FinRo schlägt als Planungsbüro Herrn Martin Karlstetter der Planwerkstatt Karlstetter aus Marklkofen vor. Mit diesen hätten sie bereits gute Erfahrungen gesammelt. 

Der Gemeinderat berät das Für und Wider der Freiflächenphotovoltaikanlage eingehend. Weiter wird beraten, ob das vorgeschlagene Büro, die Planwerkstatt Karlstetter, angefragt werden soll oder ob, wie auch beim Bebauungsplanverfahren „Bergfeld“ das Ingenieurbüro KomPlan beauftragt werden soll. Die Kosten der Planung trägt komplett der Antragsteller.

Der Gemeinderat diskutiert vor allem, dass die Fläche mit ca. 15 ha ziemlich groß für eine Photovoltaikanlage ist und landwirtschaftlicher Grund dabei zugebaut wird. Gemeinderatsmitglied Fuchs erklärt, dass sie die Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes für die Photovoltaikanlage nur deshalb befürwortet, weil es sich um Hanglage handelt, die ansonsten nicht so gut zu bewirtschaften ist.
1. Bürgermeister Herrnreiter führt aus, dass keine Fläche versiegelt wird und auch Weidetierhaltung nach wie vor möglich ist. Erneuerbare Energien sollten gefördert werden. Gefahren, die von einer so großen Fläche ausgehen könnten, sind nicht bekannt bzw. würden im laufenden Verfahren durch die Fachstellen sicher festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Firma FinRo zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zuzustimmen. Es ist ein Honorarangebot der Planungsfirma Karlstetter einzuholen und ein Entwurf für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 10:54 Uhr