1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert den vorliegenden Ingenieurvertrag vom 11.04.2022 des Ingenieurbüros Preiss & Schuster für den Neubau der Einmündung an der Hauptstraße – Eichenstraße/Feldstraße. Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Verkehrsanlagen an der Einmündung Hauptstraße – Eichenstraße/Feldstraße im Ortsteil Loizenkirchen. Die Verkehrsanlagen unterliegen der Genehmigung durch das Landratsamt Landshut.
Der Vertrag entspricht den Vorgaben der HOAI. Folgendes Honorar / Sätze werden auf Basis des Vertrages vereinbart:
Verkehrsanlagen § 47 HOAI: Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2,0 % Kostenberechnung
Leistungsphase 2 Vorplanung 19,0 %
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25,0 %
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 8,0 %
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15,0 %
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 10,0 %
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3,0 %
Leistungsphase 8 Bauoberleitplanung 14,0 %
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1,0 %
Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2,0 % Kostenberechnung
Leistungsphase 2 Vorplanung 19,0 %
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25,0 %
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung nicht beauftragt
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15,0 %
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13,0 %
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3,0 %
Leistungsphase 8 Bauoberleitplanung 14,0 %
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1,0 %
Örtliche Bauüberwachung 2,8 %
Nebenkosten 3,0 %
Das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 wird auf Basis der Kostenberechnung, die örtliche Bauüberwachung basierend auf den anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Leistungen der Entwurf- und Bauvermessung werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Stundenbasis abgerechnet.
Als Stundensätze werden vereinbart: für den Auftragnehmer, Ingenieur oder Vermesser: 95,00 Euro, für den Zeichner oder Vermessungshelfer: 65,00 Euro, für das Vermessungsgerät – 1 Mann Station: 125,00 Euro, für das Vermessungsgerät ELTA 2 Mann Station: 65,00 Euro und für die EDV-Anlage 55,00 Euro je Stunde. Die Stundensätze wurden, vergleichsweise zu Verträgen aus dem Jahr 2021, nach oben angepasst.
Die Kosten für Katenmaterial, Grenzfeststellungen und –aufdeckungen, Baugrunduntersuchungen und auch Katasterangaben des Vermessungsamtes sind Zusatzleistungen, die zusätzlich auf Kosten der Gemeinde Aham abgerechnet werden. Erforderliche Fachplaner werden von der Gemeinde Aham und dem Ingenieurbüro gemeinsam festgelegt.
Ergänzend führt der Vorsitzende noch aus, dass die Baumaßnahme aufgrund der schmalen Straße nötig ist, was auch in einer vergangenen Sitzung (07.09.2021, 2021/07, TOP 4) schon im Gemeinderat besprochen wurde. Laut Ingenieurbüro könnten die Kosten doppelt so hoch werden als letztes Jahr mit bis zu 70.000.- € geschätzt. Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler
bestätigt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass bei diesen Kosten die Kanalsanierung inklusive ist.