1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert den vorliegenden Ingenieurvertrag vom 11.04.2022 des Ingenieurbüros Preiss & Schuster für die Deckensanierung an der St. 2083 nach der Sanierung der Frischwasserleitung.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Deckensanierung der St. 2083 nach der durchgeführten Kanalsanierung, sowie die Sanierung von Teilabschnitten der Fahrbahndecke der St. 2083 im Ortsbereich Aham, durchgeführt. Die abschnittsweise Sanierung im Ortsbereich Aham erfolgt nach gesonderter Absprache.
Der Vertrag entspricht den Vorgaben der HOAI; es wird die Honorarzone II, Mindestsatz, basierend auf der HOAI 2021, festgelegt. Folgendes Honorar / Sätze werden auf Basis des Vertrages vereinbart:
Verkehrsanlagen § 47 HOAI: Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2,0 % Kostenberechnung
Leistungsphase 2 Vorplanung 19,0 %
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25,0 %
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung nicht beauftragt
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15,0 %
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 10,0 %
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3,0 %
Leistungsphase 8 Bauoberleitplanung 14,0 %
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1,0 %
Örtliche Bauüberwachung 3,1 %
Nebenkosten 3,0 %
Das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 wird auf Basis der Kostenberechnung, die örtliche Bauüberwachung basierend auf den anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Leistungen der Entwurf- und Bauvermessung werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Stundenbasis abgerechnet.
Als Stundensätze werden vereinbart: für den Auftragnehmer, Ingenieur oder Vermesser: 95,00 Euro, für den Zeichner oder Vermessungshelfer: 65,00 Euro, für das Vermessungsgerät – 1 Mann Station: 125,00 Euro, für das Vermessungsgerät ELTA 2 Mann Station: 65,00 Euro und für die EDV-Anlage 55,00 Euro je Stunde. Die Stundensätze wurden, vergleichsweise zu Verträgen aus dem Jahr 2021, nach oben angepasst.
Die Kosten für Katenmaterial, Grenzfeststellungen und –aufdeckungen, Baugrunduntersuchungen und auch Katasterangaben des Vermessungsamtes sind Zusatzleistungen, die zusätzlich auf Kosten der Gemeinde Aham abgerechnet werden. Erforderliche Fachplaner werden von der Gemeinde Aham und dem Ingenieurbüro gemeinsam festgelegt.
1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert dazu, dass die Gemeinde Aham diese Maßnahme lediglich für das Staatliche Straßenbauamt vorfinanzieren würde. Dazu würd ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.
Der im Ratsinformationssystem bereitgestellte Lageplan weist zwei Bauabschnitte in rot und gelb aus. Beim roten Abschnitt befindet sich der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand, die Sanierung ist dringend erforderlich und müsste noch 2022 erledigt werden. Es soll nur die Deckschicht erneuert und ein geräuschmindernder Asphalt aufgebracht werden. Der Wasserzweckverband Mittlere Vils wird sich auch an den Kosten beteiligen, dies ist dann aber zwischen diesem und dem Staatlichen Straßenbauamt zu vereinbaren.
Im Bereich des gelben Bauabschnitts müsste das Ingenieurbüro erst den Zustand des Kanals prüfen, dann kann die weitere Planung vorangetrieben werden. Im Zuge der weiteren Planung soll auch die Aufwertung des Bereichs rund um den Lerchenhof in Angriff genommen werden.
Gemeinderatsmitglied
Ehrenhofer-Zettler fragt an, ob die Gemeinde Aham für die Vorfinanzierung Zinsen vom Staatlichen Straßenbauamt fordern kann. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass diese Details im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden.