Neubau eines Austragswohnhauses mit Garage - Reit 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei laut Angabe der Bauherren um ein Austragswohnhaus im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Austragswohnhaus dient laut Angaben der Bauherren einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es könnte daher eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen. Für das beantragte Austragswohnhaus sollen sowohl das bestehende Wohnhaus, als auch ein Teil der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude abgebrochen werden.


  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
  • Die Beseitigung des anfallenden Abwassers erfolgt über die vorhandene Kleinkläranlage. Bei dieser handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage für die Wohngebäude „Reit 1“ und „Reit 2“. Die Antragsteller geben an, dass nach Rücksprache mit dem zuständigen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) die bestehende Anlage durch eine leistungsstärkere Anlage ersetzt werden muss. Dies stellt laut PSW kein Problem dar, weshalb die Abwasserbeseitigung vorliegend als gesichert angesehen werden kann.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2022 11:34 Uhr