Anbau eines Hackschnitzelbunkers an das bestehende landw. Gebäude - Sommerauweber 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Antragsteller ist – laut eigenen Angaben – Landwirt im Sinne des § 201 BauGB. Der Anbau dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein, weshalb eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.


  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist für das vorliegende Vorhaben nicht erforderlich.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham durch die Lage des Grundstückes an der Vils gesichert.
  • Die Eigentümer der Nachbargrundstücke sind der Antragssteller selbst, sowie die Gemeinde Aham. Weitere Nachbarn liegen nicht vor.


Der Anbau wurde bereits ohne Vorliegen einer bauaufsichtlichen Genehmigung errichtet. Es handelt sich somit vorliegend um eine nachträgliche Legalisierung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2022 11:34 Uhr