Errichtung eines Einfamilienhauses - Vilstalstraße 70 - Antrag auf Vorbescheid
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 02.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Nach Angaben des Antragstellers liegt keine Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft vor, weshalb eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen werden kann. Es handelt sich insoweit um ein sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB).
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist aktuell nicht gesichert. Das Baugrundstück liegt nicht unmittelbar an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Zufahrt würde über das Grundstück Flur-Nr. 269/2 führen; dieses ist dinglich zu sichern. Das Grundstück Flur-Nr. 269/2 steht im Eigentum des Antragsstellers; eine schriftliche Erklärung zur Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts liegt vor.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem). Das anfallende Niederschlagswasser wird breitflächig auf das Gelände abgeleitet; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2022 15:41 Uhr