Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Abwägung förmliche Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Billigungs- & Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Kübler vom Planungsbüro KomPlan und übergibt diesem das Wort. 

Herr Kübler bedankt sich für die Einladung und führt aus, dass sich Seitens einiger Behörden Einwände ergeben haben welche zwischenzeitlich überarbeitet wurden. Die einzelnen Einwende wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt. Aufgrund dieser Einwende wird eine neue verkürzte Beteiligung durchgeführt. Der Gemeinderat diskutiert hinsichtlich der Immissionen, welche von der Kläranlage ausgehen sowie für zukünftige Baugebiete und landwirtschaftliche Nutzungen von Bedeutung sein könnten. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einiger Einwendungen auf die 3 Bauparzellen südlich der Kreisstraße verzichtet werden musste.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.05.2022 bis 24.06.2022 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwände und Anregungen vorgebracht. Insgesamt wurden am Verfahren 18 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Landshut
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht
  • Regierung Niederbayern – Höhere Landesplanung SG24
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut

Somit wird von diesen Stellen Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut
  • Kreisbrandinspektion Landshut 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Bauleitplanung
  • Landratsamt Landshut – Abt. Tiefbauamt
  • Regionaler Planungsverband
  • Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Somit wird auch von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen wurde den Gemeinderäten vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Aufgrund der Einwendungen ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Erst nach Durchführung der erneuten Beteiligung, Abwägung der Stellungnahmen und finalen Beschlussfassung, kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides kann der Bebauungsplan Loizenkirchen Nord in Kraft gesetzt werden. 

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Der Bayerische Bauernverband verweist auf seine Stellungnahme zum Vorentwurfsverfahren. Danach wurde auf die in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betriebsstätten verwiesen und auf die von ihnen ausgehenden Immissionen. Zudem wurde auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen aufmerksam gemacht. Die vorgebrachten Hinweise wurden in den Unterlagen bereits berücksichtigt. Auf den Beschluss der Gemeinde zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zum Vorentwurf wird verwiesen. Es wird festgestellt, dass keine weiteren Bedenken vorgebracht werden. Im Ergebnis lässt sich kein Handlungserfordernis für die vorliegende Planung ableiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Bayernwerk Netz GmbH verweist auf ihre Stellungnahme zum Vorentwurfsverfahren. Die damals getätigten Hinweise zur elektrischen Versorgung des Gebietes wurden in der Begründung unter der Ziffer 10.4 Energieversorgung berücksichtigt. Da der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt werden, ist demzufolge nichts Weiteres zu veranlassen. An der Planung sind keine Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht ergeht zur Kenntnis. Danach verweist die Fachbehörde, unter Bezugnahme auf den Mustererlass zum BauGBÄndG 2017, darauf, dass die Behandlung des § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Begründung erfolgen muss und nicht im Umweltbericht. Dem wird nunmehr gefolgt und die Begründung um den Sachverhalt entsprechend redaktionell ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landshut weist darauf hin, dass dem den Unterlagen beigefügten Luftreinhaltungsgutachten zu entnehmen ist, dass die Geruchsstundenhäufigkeiten im südlich geplanten WA-Bereich zwischen 12 und 25%, bei zulässigen 10%, liegen. Die Fachbehörde äußert hierzu große Bedenken. Bei den angeführten Flurstücken 2186/1, 2186/2, 2186/3 und 2186/4 handelt 
es sich um eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet im Zuge der Berichtigung. Tatsächlich sind diese Flurstücke bereits bebaut, weshalb die Darstellung als allgemeines Wohngebiet bestehen bleibt. Im Bereich des Flurstückes 2185 hingegen sollte eine Teilfläche zur Arrondierung ebenfalls als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Aufgrund der Geruchsbelastung kann diese Entwicklung nicht in Aussicht gestellt werden und wird daher nun zurückgenommen. In der Konsequenz wird das vorliegende Deckblatt neuerlich ausgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Aufgrund der vorliegenden Einwendungen wurden die Unterlagen zum Deckblatt Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham überarbeitet. Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 27.09.2022 zu billigen und eine erneute, auf 14 Tage verkürzte, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, gem. § 4a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.  Stellungnahmen sollen hierbei lediglich zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr