Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Augraben


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat die Beteiligung der Gemeinde zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Augraben im Zusammenhang zum Neubau einer Lagerhalle mit Sozialtrakt im Ballistolweg vor. 

Die Antragsteller beabsichtigen eine Erweiterung des bestehenden Betriebes auf dem Firmengelände. Entsprechender Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 behandelt. Im Zuge der Entwässerungsplanung für den Neubau der Lagerhalle muss die bestehende Niederschlagswasserableitung des kompletten Firmengeländes neu betrachtet und genehmigt werden. Derzeit liegt keine wasserrechtliche Genehmigung für den Bestand vor. 

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich notwendig, sofern das Niederschlagswasser einer befestigten Fläche von über 1.000 m² abgeleitet wird. 

Mit vorgelegtem Antrag sollen die bestehenden Entwässerungseinrichtungen sowie die neue Einleitungsstelle in den Augraben wasserrechtlich genehmigt werden. 

Da die topographische Lage des Werksgeländes keine großen Höhenunterschiede aufweist, gestaltet sich die Ableitung des Niederschlagswassers als schwierig. Die bestehenden Entwässerungsanlagen bzw. die
geplante neue Entwässerungsanlage unterteilt sich in folgende Ableitungen:

Bestand:

Bereich A „Nordwestlicher Bereich“ (grau markiert)




Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über den bestehenden Kanal der Gemeinde Aham. Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von ca. 800 m².

Für diesen Bereich ist somit keine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig


Bereich B „Südwestlicher Bereich“ (blau markiert)



Die Ableitung von Niederschlagswasser aus Dachflächen erfolgt in eine Versickerungsmulde mit einer Größe von ca. 500 m².
Das tatsächliche Speichervolumen der Versickerungsmulde beträgt ca. 150 m³. Nach Berechnung durch das Ingenieurbüro Ferstl kann die Mulde das Wasser größerer Regenereignisse aufnehmen. Sollte die Anlage bei einem Starkregenereignis versagen, wird das Niederschlagswasser oberflächlich zu einer anliegenden Wiese, welche ebenfalls im Eigentum der Antragsteller stehen, abgeleitet und kann dort schadlos versickern. 

Insgesamt wird hier eine befestigte Fläche von 1.435 m² abgeleitet. Eine Wasserrechtliche Genehmigung ist daher notwendig.

Bereich C „Südöstlicher Bereich“ (grün markiert) 


Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über einen ca. 100 m² großen Gartenweiher, weiter in einen Sickerschacht (DN 2000).
Der Sickerschacht hat eine Tiefe von 4,50 m, es kann eine Pufferung von ca. 14 m³ erfolgen. Beim Nachrechnen der Anlage ist erkennbar, dass das 5-min Regenereignis abgeleitet bzw. gepuffert werden kann. Größere Regenereignisse werden in den Teich übergeleitet, wo ein weiteres Aufstauvolumen besteht. 
Beim Versagen der Anlage wird das Niederschlagswasser oberflächlich zur Wiese (analog Bereich B) abgeleitet. Hier kann das Niederschlagswasser schadlos versickern.

Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von 1.079 m². Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit erforderlich.


Bereich D „Nordöstlicher Bereich“ (lila markiert)


Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über einen Drosselschacht in
den Augraben. Die genaue Drosselleistung ist nicht bekannt. 

Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von 900 m². Somit ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich





















Neu:

Bereich E „Östlicher Bereich“ (orange markiert)



Die Ableitung von Niederschlagswasser aus Dachflächen erfolgt über eine Sickermulde/Regenrückhaltebecken in den Augraben. 

Die Entwässerung des Neubaus soll über eine Mulde und einen gedrosselten Ablauf in den Augraben erfolgen. Die neue Feuerwehrzufahrt und der bestehende Parkplatz entwässern oberflächlich über die belebte Bodenzone.

Abgeleitet wird eine Fläche von 1.699 m², damit ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.


Zusammenfassung:
Die Entwässerungseinrichtungen in den Bereichen A bis D sind bereits Bestand, eine wasserrechtliche Genehmigung liegt jedoch bisher nicht vor. Diese soll mit vorliegendem Antrag eingeholt werden. 

Als neue Entwässerungseinrichtung wird die für den geplanten Neubau notwendige Einrichtung im Bereich E beantragt. Im Zuge des Baus einer Erweiterungshalle auf dem Firmengelände („Bereich D“) wird für die Ableitung des Niederschlagswassers des Neubaus ein Regenrückhaltebecken bzw. Mulde mit einem Rückhaltevolumen von ca. 80 m³ erstellt. 

Die Wartung und Verwaltung der Anlagen wird vom Antragsteller durchgeführt. 

Der Gemeinde Aham wird zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert. Der Antrag ging am 22.08.2022 bei der Verwaltung der Gemeinde Aham ein. Die Frist ist aufgrund der Sitzungsverschiebung bereits abgelaufen. Einwendungen hierzu waren jedoch nicht zu erheben. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr