Erweiterung der bestehenden Garage - Berghofen 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 13.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Die bestehende Garage soll um einen Meter verbreitert werden und ein Satteldach erhalten.
Dem Antragsteller wird das Vorliegen eine Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt. Demnach ist das beantragte Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da dieses dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die endgültige Beurteilung obliegt jedoch der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über das Einleiten des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
- In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Baudenkmäler. Der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Bay. Denkmalschutzgesetz stehen seitens der Gemeinde keine Bedenken bzw. Einwände entgegen.
- Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Wasserschutzgebietes Aham/Berghofen. Ob hierfür eine Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Wasserschutzgebietes erforderlich ist, ist durch die zuständige Fachstelle des Landratsamtes Landshut zu beurteilen.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2023 12:33 Uhr