Neubau einer Lärmschutzwand - Baugebiet "Am Erlinger Bach" - Antrag auf Baugenehmigung - Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o. g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich hierbei um die Errichtung der Lärmschutzmauer im Bereich des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“.

Die Errichtung einer Lärmschutzmauer mit einer Höhe von mindestens 1,80 m ist im Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ festgesetzt. 
Es wurde daher von einer Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayBO ausgegangen, welcher besagt, dass Mauern und Einfriedungen, die in einem Bebauungsplan enthalten sind und dessen Festsetzungen entsprechen, verfahrensfrei errichtet werden können. 

Nach Mitteilung des Landratsamtes Landshut scheidet die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayBO aus, da der Bebauungsplan hinsichtlich der Höhe der Anlage keine genaue Vorgabe enthält.  Es ist daher ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. 
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. 
  • Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind nicht notwendig. 
  • Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.  

Das gemeindliche Einvernehmen konnte gemäß § 8 Nr. 4 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Aham in eigener Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters erteilt werden. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 17.05.2023 07:45 Uhr