Tektur: Neubau eines Austragswohnhauses mit Garage und Hackschnitzelheizung - Reit 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Thalhammer Jérôme aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (Art 49 GO, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG).


Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022 (Sitzungs-Nr. 2022/07) behandelt. Für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 27.10.2022 bauaufsichtlich genehmigt.

Vorgelegt wird nunmehr eine Tekturplanung. Wesentliche Änderung ist die Spiegelung des Gebäudes sowie die Erweiterung des Vorhabens um eine Hackschnitzelheizung.

Es handelt sich hierbei laut Angabe der Bauherren um ein Austragswohnhaus im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Austragswohnhaus dient laut Angaben der Bauherren einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es könnte daher eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, soweit eine Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB besteht. Das Vorliegen der Landwirtschaft wird unterstellt; die endgültige Beurteilung obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage; die Bestätigung Kleinkläranlage liegt vor. 
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 07:45 Uhr