Ersatzbau eines Nebengebäudes zur Unterbringung einer Kochschule - Vilstalstraße 32 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2023 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die nähere Umgebung entspricht einen Dorfgebiet („MD“ § 5 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht die Unterbringung einer Kochschule vor, welche einem sonstigen Gewerbebetrieb zugeordnet werden kann. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein, da sich die Länge des geplanten Gebäudes nur geringfügig zum bestehenden Gebäude vergrößert. Ebenso verhält es sich mit der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

Außerdem müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung sowie die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor.

Es wird eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 1 BayBO beantragt. Die Einhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde; hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. 


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend und erkundigt sich, ob zusätzlich Ausbildungsplätze angeboten werden. Dies wäre nicht der Fall, da es sich lediglich um Kochkurse handeln wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 07:45 Uhr