Antrag auf Absenkung des Bordsteins - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 33


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/02. Sitzung Gemeinderat Aham 13.03.2023 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird dem Gemeinderat der Antrag auf Absenkung des Bordsteins auf Höhe des Grundstückes „Hauptstraße 33“ in Loizenkirchen vorgelegt. 

Die Eigentümer des Grundstücks errichten derzeit ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und ein Nebengebäude. Um in den geplanten Carport einfahren zu können sowie um die vorgesehenen Stellplätze auf dem Grundstück zu erreichen, ist die Absenkung des Bordsteins auf einer Länge von insgesamt ca. 22 Metern erforderlich.

Im Bereich des Gehweges auf Höhe der Einfahrt zur „Hauptstraße 31“ befindet sich zudem ein Schacht (Betonschacht) des vorhandenen Regenwasserkanals. Dieser müsste im Zuge der Absenkungsarbeiten entsprechend abgesenkt werden.

Am 15.02.2023 wurden die Gegebenheiten vor Ort durch den Bauhof (Herrn Brandl), sowie dem Bauamt (Herrn Kaiser) gemeinsam mit den Antragstellern begutachtet. Bedenken zur Undurchführbarkeit der Maßnahme bestehen Seitens der Gemeinde Aham augenscheinlich nicht. 

Im Genehmigungsbescheid des Bauvorhabens der Antragsteller wurde Seitens des Landratsamtes Landshut zur Auflage gemacht, dass „der Hochbord des Gehwegs im Bereich der Zufahrt auf Kosten des Bauwerbers abzusenken und der Gehweg wieder ordnungsgemäß den neuen Verhältnissen anzupassen […]“ ist. Der Gemeinderat erteilte im Zuge des Genehmigungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Frau Christine Gruber und des Herrn Markus Gruber auf Absenkung des Bordsteins auf Höhe des Grundstücks „Hauptstraße 33“ in Loizenkirchen (Fl. Nr. 1810/3), entsprechend dem vorliegenden Luftbild, auf einer Gesamtlänge von ca. 22 Metern unter nachfolgenden Nebenbestimmungen stattzugeben: 

  1. Die Arbeiten haben durch eine qualifizierte Firma zu erfolgen. Dies ist durch die Antragsteller eigenständig zu beauftragen.
  2. Es sind die gleichen Pflastersteine sowie Bordsteine wie die vorhandenen zu verwenden, um das vorhandene Gesamtbild nicht zu beeinträchtigen. 
  3. Die Antragsteller haben die Kosten der Maßnahme vollumfänglich zu tragen. 
  4. Die Arbeiten im Bereich des Kanalschachtes sind mit dem gemeindlichen Bauhof abzustimmen und dürfen nur nach Freigabe durch diesen durchgeführt werden.
  5. Die Antragsteller haben sämtliche Trassenauskünfte und auch eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Kreisstraße eigenverantwortlich zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 08:08 Uhr