Neubau einer Ortbetongüllegrube - Ferchenstauden 3 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/02. Sitzung Gemeinderat Aham 13.03.2023 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 35 BauGB. 
Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers ist nicht erforderlich.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Dem Antrag liegen 2 Eingabepläne mit zwei verschiedenen Standorten des zu bauenden Behälters bei. Falls der Standort des Behälters in Eingabeplan 1 aufgrund der Bodendenkmäler nicht möglich ist, wird auf den Standort in Eingabeplan 2 zurückgegriffen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 08:08 Uhr