Errichtung einer Mehrfachgarage mit Lagerräumen - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB. 

Die Ausweisung des Baugebietes „Loizenkirchen Nord“ ändert an der Beurteilung des bauplanungsrechtlichen Bereichs (Außenbereich) nichts, da für diese Beurteilung stets die tatsächliche Bebauung zu berücksichtigen ist. Geplante bzw. genehmigte Vorhaben sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht – nach Auffassung der Verwaltung – der Art der baulichen Nutzung innerhalb eines WAs, da es sich hierbei weder um ein zulässiges Gebäude nach § 4 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (-BauNVO-), noch um eine untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO, handelt. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind beeinträchtigt.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu versagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr