Errichtung einer Biogasanlage mit BHKW-Gebäude, Gärrestabtankplatz, Biomasselager und Fahrzeugwaage - Nähe Engkofen - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Für das beantragte Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB vor. Das Vorhaben dient der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1, der (nach Kenntnis der Gemeinde) Tierhaltung betreibt. Der Anschluss der Anlage dient dem öffentlichen Versorgungsnetz.
Weiter
- steht das Vorhaben in einem räumlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Betrieb (Hofstelle: Engkofen 1 & 1a),
- stammt die Biomasse laut Angaben in den Antragsunterlagen überwiegend aus dem Betrieb und einem nahe gelegenen Betrieb (Oberhausenthal 1, Aham), der selbst (nach Kenntnis der Gemeinde) Tierhaltung betreibt,
- wird für die Hofstelle nur eine Anlage betrieben und
- wird die laut den Angaben in den Antragsunterlagen die gesetzlich zulässige Kapazität der Anlage nicht überschritten.
Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung des Schmutzwassers (Gärreste, o. Ä.) erfolgt über die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt laut Vorhabenbeschreibung:
- Dachflächen (BHKW-Gebäude, Fermenter, Gärrestlager 1, Pumpkeller sowie die „befestigten Flächen neu“): über Grasnarbe sowie angrenzende wasserdurchlässige Flächen dezentral
- Abtankfläche, Biomasselager und Feststoffdosierers: über Auffangbehälter in Gärrestelager; nachfolgend Ausbringung mit Gärreste auf landwirtschaftliche Flächen.
- Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr