Abbruch des bestehenden Hauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses + Garage - Stegmühle 1 - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt nach Kenntnis der Gemeinde keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Für das Vorhaben liegt nach Ansicht der Gemeinde eine Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vor, weshalb dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass es der Darstellung im Flächennutzungsplan oder des Landschaftsplanes widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die Beurteilung des Vorliegens der Teilprivilegierung obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist laut Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Vils durch den bestehenden Anschluss an dessen öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen gesichert. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr