Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/06. Sitzung Gemeinderat Aham 10.07.2023 ö 6.3
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 6.1

Protokoll / Bekanntgaben

Anhand der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unterlagen (Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Finanzplanung), erläutert der Geschäftsleiter, Klaus Hoffmeister, die wesentlichen Grundlagen der Haushaltssatzung und der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023.

Weiterhin wird auf wesentliche Investitionen und die geplante Finanzierung in den Finanzplanungsjahren eingegangen. Es werden die aktuellen und zukünftigen Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Aham erläutert. Auf die in Anlage beigefügten Unterlagen wird ausdrücklich Bezug genommen.

Konkrete Fragen zur zukünftigen Entwicklung werden auf Basis der Finanzplanung beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der nachstehenden

Haushaltssatzung
der Gemeinde Aham

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die 
Gemeinde Aham folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
3.774.000 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
3.520.000 Euro
festgesetzt. 

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf
 3.147.000 Euro
festgesetzt.





§ 4
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)        400 %
2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke)        400 %
3. Gewerbesteuer         350 %

§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 
940.000 Euro 
festgesetzt. 

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. 

Gemeinde Aham
Gerzen, 05.09.2023




Jens Herrnreiter 
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr