Ständer für Veranstaltungswerbungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert dem Gemeinderat die Überlegungen, an fünf Stellen in Aham/Loizenkirchen Werbesysteme auszustellen, um den Ortsvereinen die Bewerbung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Derzeit werden Veranstaltungen der Ortsvereine mittels Werbebanner beworben, die an Bauzäunen befestigt werden. Um hier das Ortsbild zu wahren, sollen nunmehr Werbesysteme aufgestellt werden.

Grundsätzlich ist bei der Errichtung dieser Systeme nachfolgendes zu beachten:

  • Es ist die Zustimmung der Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Werbeständer errichtet werden sollen, einzuholen.

  • Die Werbeständer bedürfen einer Baugenehmigung, da diese nicht unter die verfahrensfreien Werbeanlagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO fallen. Die Standorte der Werbeständer sollten im Vorfeld mit dem Landkreis Landshut sowie dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden, da diese entlang von Kreis- bzw. Staatsstraßen errichtet werden sollen. Seitens des Landkreises bzw. des Staatlichen Bauamts könnten Bedenken bzw. Einwände vorgetragen werden, die sich auf die Ablenkung von Fahrzeugführern beziehen.

  • Um die zulässige Plakatierung zu regeln, sollte die Gemeinde Aham eine Plakatierungsverordnung erlassen. 

Der Gemeinderat ist der Idee gegenüber positiv eingestellt. Mit der Planung hierzu soll fortgefahren werden.

Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr