Neubau eines Austragshauses mit Garage - Nähe Berghofen - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaft“ dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht der Art der baulichen Nutzung. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Zudem lässt das Vorhaben eine Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten. Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt. 

Erschließung:
  • Es führt ein öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg bis auf Höhe des Grundstücks. Die Auffahrt auf dieses von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, ist möglich. Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den möglichen Anschluss an die Gemeinschaftsanlage Berghofen gesichert; die Stellungnahme der Brunnengemeinschaft Berghofen liegt vor.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in eine Zisterne mit nachfolgender Einleitung in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 08:48 Uhr