Wohnhausneubau mit Stellplätzen - Am Erlinger Bach 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham Am Erlinger Bach“.

Die Bauherren beantragen nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um ihr Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 2.3.1 – Wandhöhe:
    Die Bauherren planen ein Wohnhaus mit EG und einem Dachgeschoss. Gemäß Ziffer 2.3.1 ist bei diesem Bautyp (A) eine Wandhöhe von max. 4,50 m zulässig. 

    Die Bauherren erreichen mit dem geplanten Wohnhaus jedoch eine Höhe von 5,04 m, somit um 0,54 m höher, als zulässig. Der Antrag auf Befreiung wird dahingehend begründet, dass bei einer relativ geringen Grundfläche des Hauses durch den Kniestock von 1,30 m eine höhere Wohnfläche im Dachgeschoss erzeugt wird, um die räumlichen Bedürfnisse der Familie zu erfüllen. Die geringe Grundfläche führe zu geringeren Kosten bei der Bauwerksgründung und berücksichtigt auch ökologische Aspekte, da bei der versiegelten Fläche gespart wird.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.

In einem ähnlich gelegenen Fall wurde die Befreiung der Festsetzung „Wandhöhe“ um 0,49 m genehmigt. In diesem Fall erreichte das Wohnhaus eine Gesamthöhe von 6,49 m. 


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils (Bauwasserstich vorhanden) gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt durch die gepufferte Einleitung in den Erlinger Bach; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der Wandhöhe (Ziffer 2.3.1 – Bautyp A) um 0,54 m,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 08:48 Uhr