Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Am Erlinger Bach 5 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham – Am Erlinger Bach“.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer A) 2.3.1 – zulässige Wandhöhe:
Das vorliegende Bauvorhaben umfasst ein Wohnhaus im „Bautyp B“. Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Wandhöhe bei Wohngebäuden im „Bautyp B“ von max. 6,00 m fest. Die Antragsteller begehren eine Wandhöhe von 6,32 m, um in beiden Vollgeschossen eine angemessene Raumhöhe zu schaffen, eine Speicherfläche zu schaffen und eine erhöhte Dachdämmung anbringen zu können.

Vermerk der Verwaltung: In einem vergleichbaren Antragsverfahren wurde eine Befreiung Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,49 m erteilt.

  • Ziffer A) 4.1.1 – Zufahrt:
Der Bebauungsplan setzt für die Einfahrt auf das Grundstück eine Zufahrt von Süd-Westen her fest. Die Antragsteller möchten die Richtung der Zufahrt von Osten her verwirklichen, da bei der festgesetzten Zufahrtsrichtung eine 90°-Kurve auf dem Grundstück gefahren werden müsste. Die geradlinige (von Osten kommende) Zufahrt stellt keine Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs dar. Zudem kann der Bereich zwischen Hauseingang und Grundstücksgrenze begrünt werden.

  • Ziffer A) 4. – Baugrenze:
Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer die Bebauung zulässig ist. Die Antragsteller begehren die Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse um 3,0 m in Richtung Westen und mit der Garage um 5,26 m, ebenfalls in Richtung Westen. Die Überschreitung mit der Garage soll neben der Schaffung einer angemessenen Garagengröße (Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Mülltonnen) auch dazu dienen, Besuchern das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Zufahrtsbereich zu ermöglichen. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über die gedrosselte Einleitung in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der zulässigen Wandhöhe (A – Ziffer 2.3.1) um 0,32 m (6,32 m anstatt 6,00 m),
  • Änderung der Zufahrt (A – Ziffer 4.1.1) - von Osten kommend anstatt Süd-Westen -, 
  • Überschreitung der Baugrenzen (A – Ziffer 4) mit der Terrasse um 3,00 m nach Westen hin und mit der Garage um 5,26 m nach Westen hin,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2024 08:41 Uhr