Widmung einer Ortsstraße - Baugebiet "Loizenkirchen Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Auf den TOP 3 der Sitzung vom 10.07.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/06) und TOP 3 der Sitzung vom 04.09.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/07) wird verwiesen. In letzter hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, der zukünftigen Straßenfläche im Baugebiet „Loizenkirchen Nord“ die Bezeichnung „Am Hirtenberg“ zu geben. 

Seitens des Vorsitzenden wird jedoch angemerkt, dass die Bezeichnung „Am Hirtaberg“ lauten sollte und dies wohl in der Niederschrift unrichtig aufgenommen wurde.


Die Straße im Baugebiet wurde nach Auskunft des Kommunalunternehmens Aham fertiggestellt. Damit diese von der Öffentlichkeit genutzt werden kann, ist eine Widmung erforderlich. Die Straßenfläche liegt fortan im Eigentum des Kommunalunternehmens Aham, weshalb dessen Zustimmung zur Widmung erforderlich ist.

Das Kommunalunternehmen Aham erteilte am 13.05.2024 dessen Zustimmung.

Das Grundstück Flur-Nr. 1683/4 der Gemarkung Loizenkirchen soll als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet werden. Baulastträger soll der Grundstückseigentümer der Flur-Nr. 1683/4, Gemarkung Loizenkirchen, sein.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Aus der Mitte des Gemeinderats ergeht der Vorschlag, für die Straße im Baugebiet den Straßennamen „Am Hirterberg“ zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 1683/4 der Gemarkung Loizenkirchen, mit einer Länge von 537 m als Ortsstraße, mit Bezeichnung „Am Hirterberg“, zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Widmungsverfahren durchzuführen und ein neues Straßenbestandsblatt anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2024 15:01 Uhr