Neubau Einfamilienhaus mit Garage - OT Loizenkirchen, Nähe Mühlenweg - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham 09.09.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Bernhard Maier aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaft“ dargestellt. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist durch die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischwassersystem) gesichert.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers kann über die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischsystem) erfolgen, soweit eine anderweitige Beseitigung auf dem Grundstück selbst nicht möglich ist (z. B. Versickerung, breitflächiges Ableiten). 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Seitens des Antragsstellers wurde der Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich das geplante Gebäude in der Nähe des vorhandenen Mischwasserkanals befindet. Zu diesem ist ein beidseitiger Mindestabstand von 2,00 m, gemessen ab der Leitungsmittel, eingehalten werden, um Arbeiten an dieser Leitung garantieren zu können.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.


Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.


Im Gemeinderat wird kurz über das Thema Mischwasserkanal Abstand, sowie den Außenbereich diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 02.10.2024 10:33 Uhr