Hebesatzsatzung 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit der Änderung des Grundsteuerrechts ist auf den 01.01.2025 eine Neuveranlagung der Grundstücke seitens der Finanzverwaltung erfolgt. Dies bedingt zwingend die Festsetzung der Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025, da auf neuer Rechtsgrundlage auch neue Grundsteuerbescheide zu erlassen sein werden.

Da die „Standardveröffentlichung“ der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nicht vor dem 01.01.2025 erfolgen kann, sin die Hebesätze im Rahmen einer eigenständigen Hebesatzsatzung festzulegen.
Sowohl das Grundsteuergesetz (§ 25) als auch das Gewerbesteuergesetz (§ 16) gestatten diese Vorgehensweise.

Wie in der Verwaltung festgestellt wurde, ist ein wesentlicher Teil der Messbescheide noch fehlerhaft; hier laufen zum Teil Einspruchsverfahren. Darüber hinaus kann zum heutigen Zeitpunkt nicht rechtssicher festgestellt werden, in welcher absoluten Höhe sich die Grundsteuern verändern werden; prognostiziert wird eine Verringerung bei der Grundsteuer A (hier fallen die Wohnhäuser in der Landwirtschaft heraus) als auch ein Anstieg bei der Grundsteuer B.
Der Vorschlag ist daher – entsprechend hat sich der Bayerische Gemeindetag dazu geäußert – die Hebesätze für die Jahre 2025 und 2026 unverändert zu lassen, um ein exaktes Bild des Gesamtaufkommens zu erhalten, wenn alle Korrekturen und sonstigen Änderungen in die Verfahren eingearbeitet sind.
Der Entwurf der Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigegeben.


Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister stellt den Ablauf der Grundsteuer dar und weist darauf hin, dass viele Grundsteuerbescheide noch fehlerhaft ausgestellt werden und einer Überarbeitung durch das Finanzamt bedürfen. 



Aus der Mitte des Gemeinderates wird bezüglich einer möglichen Klage gegen das Verfahren der Grundsteuerreform angefragt.

Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister erwidert hierauf, dass bereits eine Klage gegen das Gesetz zur Grundsteuerreform bestehe, diese aufgrund mangelnder Rechtsproblematik jedoch wenig erfolgsversprechend ist. 

Die Zuständigkeit lag bis zur Länderöffnungsklausel beim Bund, mit Weitergabe der Zuständigkeit haben die Länder eigene Rechnungsmodalitäten entwickelt. Mit der Erneuerung wurde das Verfahren für den Bürger durchsichtiger gestaltet, da nun keine Bewertung der Immobilie vorliegt, sondern explizit mit den Nutzflächen der Immobilie gerechnet wird. 


Die Gemeinden Schalkham und Kröning haben ihren Hebesatz beibehalten. Die Gemeinde Gerzen ist bei der Grundsteuer B von 400 auf 350 zurückgegangen. 


Vorsitzender Jens Herrnreiter geht nochmals darauf ein, dass keine Veränderung der Hebesätze vorgesehen ist und es keine kontinuierliche Anpassung der Grundsteuer bisher gab, die Kosten für Straßenunterhalt und sonstigen Ausgaben aber gestiegen sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze für das kommende Kalenderjahr unverändert zu belassen. Die Hebesatzsatzung, wie in Anlage beigegeben, wird beschlossen, sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.02.2025 10:34 Uhr