Entwässerungseinrichtung Aham - Neukalkulation der Entwässerungsgebühren - Kalkulationszeitraum 2025 - 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Entwässerungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aham sind in 4-jährigem Turnus neu zu kalkulieren.
Die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle hat ebenfalls darauf hingewiesen.
Anhand der Kalkulationsübersicht erläutert der Geschäftsstellenleiter der VG Gerzen, Herr Hoffmeister, die durchgeführte Nachkalkulation der vergangenen 4 Jahre und die Kalkulation der Gebührenhöhe für die kommenden 4 Jahre ab 2025.
Dabei ist die 2. Rate der Fehlbetragsdeckung aus den Vorjahren ebenso berücksichtigt, wie die Anpassung der Kosten mit geschätzten Prozentwerten. Auch die Personalkosten mussten den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, ebenso wie der Einsatz des Bodenschlammräumers auf der Kläranlage. Hier haben Absprachen mit Bauhof und Klärwärter stattgefunden.
Die Kalkulationstabelle wird in allen Einzelheiten erläutert.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit intensiv.

Mit der Änderung der Gebührenkalkulation ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen; der Satzungsentwurf ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt.

Der Geschäfststellenleiter stellt nochmals die Vorgehensweise der Erhöhung dar.

Herr Hoffmeister stellt auch den Wasserverbrauch dar, mit den Zahlen des Wasserzweckverbandes, dieser geht zwar um 2% nach unten, ist aber im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch. 

Künftig werden daher pro m³ 4,40 € anfallen, was im Vergleich zu den Nachbargemeinden aber immer noch niedriger ausfällt. 

Zum Kauf des Klärschlammräumers stellt sich aus Sicht eines Gemeinderates die Frage, weshalb dieser für Aham dann nicht niedriger berechnet werden kann.

Herr Hoffmeister erklärt, dass der Schlammräumer vermietet wird und daher auch Aham diese Kosten bei der Mietung zu tragen habe.

Wenn dieser auswärts verliehen wird, sind 200 € netto zu bezahlen. 

Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, wie die Steigerung weiterhin vorhergesehen, oder ausgelegt ist. 

Dies ist nicht komplett planbar, da durch Kanalsanierungen und andrer Gegebenheiten höhere Kosten anfallen können. 


Es stellt sich die Frage, wie sich die Umlage sowie Personalkosten errechnen.

Diese ergeben sich anhand der Einwohnerwerte und der Leistungsfähigkeit der Kläranlage; daraus werden die Personalkosten errechnet. 







Der Rückgang des Wasserverbrauchs ist weiterhin nur geplant. Wenn der Verbrauch zurückgeht, steigen die Werte je m³, bei gleichen Kosten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation, wie in heutiger Sitzung beraten, zu genehmigen und erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung auf Basis der in Anlage beiliegenden Satzung; diese ist auszufertigen und bekanntzumachen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 10:34 Uhr