Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Nähe Berghofen - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham 19.05.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach §35 BauGB.

Das Vorliegen einer Landwirtschaft i.S.d. § 201 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben gemäß §35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Dorfgebiet“ (MD) dargestellt. Das beantragte Vorhaben dient überwiegend dem Wohnen und entspricht somit grundsätzlich der Art der dargestellten, baulichen Nutzung.
Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht.
Ein Baurecht eines Einzelnen kann aus dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde jedoch nicht hergestellt werden. Zudem lässt das Vorhaben eine Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten.
Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt.

Es muss jedoch noch angemerkt werden, dass ein genehmigter Vorbescheid von Seiten des Landratsamtes für den Neubau eines Austragshauses für dieses Grundstück, mit einer Garage (41S-1608-2023-VORB), vorliegt.

Erschließung:
  • Es führt ein öffentlich gewidmeter Feld-und Waldweg bis auf Höhe des Grundstücks. Die Auffahrt auf dieses von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, ist möglich. Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den möglichen Anschluss an die Gemeinschaftsanlage Berghofen gesichert; die Stellungnahme von der Brunnengemeinschaft Berghofen liegt vor.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in eine Zisterne mit nachfolgender Einleitung in das Grundwasser (Versickerung) gemäß Planzeichnung im Eingabeplan.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.

Die Gemeinde berät die Angelegenheit.

Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinn besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 10:02 Uhr