Überdachung eines bestehenden Fahrsilos - Reit 2 - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaftliche Vollerwerbstelle Außenbereich“ dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht somit grundsätzlich der Art der baulichen Nutzung und somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Das Vorhaben dient dem vorhandenen, gewerblichen Betrieb. Da es sich bei dem Vorhaben um die Überdachung eines bestehenden Fahrsilos handelt, sind nach Ansicht der Verwaltung -öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, da es u. a. nicht zu einer wesentlichen Neuversiegelung von Grund und Boden kommt.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in ein oberirdisches Gewässer.
- Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf
Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2025 10:02 Uhr