Anbau einer Überdachung - OT Loizenkirchen, Pfründeweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham 19.05.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dreifaltigkeitsfeld – Deckblatt Nr. 1“.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 3.4 – Baugrenze:
    Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück Baugrenzen fest, innerhalb derer Gebäude und bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Diese überschreitet der Bauherr mit einer Fläche von 23,82 m² in Richtung Nordosten. Dies ergibt sich aufgrund der geplanten Lage des Anbaus, um die Nachbarn nicht zu beeinträchtigen. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreifaltigkeitsfeld – Deckblatt Nr. 1“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der Baugrenzen (Ziffer 3.2) mit einer Fläche von 23,82 m² in Richtung Nordosten,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 10:02 Uhr