Neubau einer Lärmschutzwand - Vilstalstraße 80 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/06. Sitzung Gemeinderat Aham 19.05.2025 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Streubebauung / Landwirtschaft“ (Außenbereich) dargestellt. Das beantragte Vorhaben beeinträchtigt nach Ansicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht, da es sich um eine Lärmschutzwand handelt.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Niederschlagswasser ist vorliegend nicht erforderlich.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Gemeinderatsmitglied Neumeier merkt an, dass durch das Bauvorhaben die Einsicht in die Straße beeinträchtigt werden könnte. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass im Zuge des Verfahrens auch der Straßenbaulastträger (vorliegend das Staatliche Bauamt Landshut) beteiligt wird. Dieses prüft die Einhaltung der Sichtdreiecke.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 10:02 Uhr