Kindergartenneubau, Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham | 27.07.2015 | ö | beschließend | 2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Nachdem das Gebäude in Loizenkirchen aufgrund baulicher Mängel aufgegeben werden musste, erfolgte die Umwidmung des Sitzungszimmers, der Bürgermeisterdienststelle und der Bibliothek im Gemeindezentrum in Aham.
Diese Umwidmung war zunächst als Provisorium geplant; selbiges dauert nun seit ca. 9 Jahren an.
Ziel seit dieser Zeit war stets, einen Neubau für einen Kindergarten in Angriff zu nehmen, sobald es die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde wieder zulassen würden.
Im Herbst 2014 wurde nun seitens der Firma Thalhammer das Angebot unterbreitet, auf dem der Firma gehörenden Grundstück in der Ortsmitte einen Kindergarten für die Gemeinde zu errichten, der wiederum angemietet werden könnte. Gleichzeitig, so das Angebot, sollte im Wege einer Betriebsverlagerung zu Gunsten der Gemeinde aufgrund der dortigerseits anstehenden Gewerbesteuerzahlungen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, sodass im Endeffekt für die Gemeinde keine finanzielle Belastung aus der Anmietung entstehen würde.
Dabei kam auch zur Sprache, dass es aufgrund der bisherigen Besprechungen offensichtlich Missverständnisse oder gar Ängste bei den Eltern gegeben hat, eine Tatsache, die er sich, so Bürgermeister Herrnreiter, selbst zuschreiben müsse, da er offensichtlich zu wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben habe.
Nunmehr bestehen 4 Optionen, die Thematik Kindergarten zu regeln:
1. Beibehaltung des Ist-Zustandes im Gemeindezentrum
2. Abwarten, ob die Grundschule Aham dauerhaft Bestand hat mit Nachnutzung des Gebäudes als
Kindergarten
3. Eigenbau auf eigenem Grundstück
4. Anmietung eines durch die Firma Thalhammer errichteten Gebäudes auf deren Grundstück.
Zum Thema Grundschule führte 1. Bürgermeister Herrnreiter aus, dass diese Thematik aus seiner Sicht in keinster Weise Beratungsgegenstand sein muss. Die nächsten 5 Schuljahre sei auf jeden Fall der Standort gesichert. Ein Aufgeben der Grundschule sei für ihn gleichzusetzen mit dem Beginn des
„Sterbens eines Dorfes“.
Sofern die Grundschule eines Tages amtlicherseits geschlossen werden müsste, fände sich für dieses Gebäude sicherlich jederzeit eine Nachnutzung.
Zur Beibehaltung des Ist-Zustandes ergeben sich folgende Vor-bzw. Nachteile:
Vorteile sind die großen Gruppenräume und die direkten Schul- und Mehrzweckhallenzugänge.
Nachteile wären, dass
1. Bürgermeisters:
Vorteile sind die Nähe zur Schule und, hervorzuheben, die besondere und ruhige Lage, die sicherlich, hier sind sich alle Räte einig, unbestritten ist.
Dagegen spricht die zusätzliche finanzielle Belastung der Gemeinde mit einem Kostenaufwand von rund 1 Million Euro bei ca. 40 % Zuwendungen.
Von Vorteil ist, dass keine erneute Kreditierung von Nöten ist, dass der Bau relativ unmittelbar begonnen werden kann und dass der Bau eine Aufwertung für das Ortsbild von Aham darstellt.
Nachteilig sei, so Bürgermeister Herrnreiter, dass das Bauvorhaben direkt neben der Staatsstraße stattfindet, dass der Mietzeitraum auf 15 Jahre fixiert wird und danach eine erneute Beratung notwendig ist.
Herauszuheben sei die angekündigte Gegenfinanzierung durch Gewerbesteuereinnahmen mittels Betriebsverlagerung seitens der Firma Thalhammer.
Nochmals wird Bezug genommen auf die hohen Bedenken aus der Elternschaft. Aufgrund baulicher Maßnahmen könnten die Probleme des Lärmschutzes und der Unfallsituation geregelt werden, so Bürgermeister Herrnreiter. Lärmschutzfenster und eine geschlossene Mauer neben der Staatsstraße lassen hier positive Wirkung erwarten.
Für den Bring- und Holverkehr verweist Bürgermeister Herrnreiter auf den Kindergarten der Stadt Vilsbiburg in der Frauensattlinger Straße. Der Verkehrsfluss in dieser Straße sei zwar keinesfalls mit dem auf der Staatsstraße in Aham vergleichbar, gleichwohl funktioniert dort auch der Hol-und Bringverkehr aus seiner Sicht unproblematisch. Die Bedenken könnten somit ausgeräumt werden.
Nach diesen Einführungen wird Frau Barbara Hafer gebeten, ihre Hinweise zum Kindergartenbau in Aham zu geben. Anhand einer vorbereiteten Präsentation erläutert Frau Hafer die Grundlagen zur Planung eines Kindergartens und zu den Bedürfnissen, die seitens der Eltern gemeldet und seitens des Trägers umgesetzt werden müssen.
Aufgrund der großen Umfrage seitens des Landratsamtes Landshut kristallisiert sich heraus, dass ein Bedarf für Krippenpädagogik nicht vorliegt, so dass eine Krippe am Standort Aham aus heutiger Sicht keinen Sinn ergibt. Die Regelbetreuung wird sich auf rund 6 Stunden Betreuungszeit im Wesentlichen beschränken. Unabhängig von der Standortentscheidung und der Finanzierungsentscheidung macht Frau Hafer klar, dass das inhaltliche Betreuungsangebot und das bauliche Betreuungsangebot seitens der Kindergartenfachaufsicht beurteilt werden wird. Mit einem nicht über FAG-Mitteln finanzierten Kindergarten habe man seitens des Kreisjugendamtes noch keine Erfahrungen sammeln können.
Gemeinderat Geltinger hinterfragt den geplanten Standort. Frau Hafer erklärt, dass der vorgeschlagene Standort für den Eigenbau in der Nähe der Grundschule eindeutig zu präferieren sei. Dieser Standort habe alle Vorteile, die ein Kindergarten aus ihrer Sicht aufweisen sollte. Synergie-Effekte wären möglich.
Gemeinderat Vogt führt aus, dass aus seiner Sicht die Mobilfunkbelastung in der Nähe des als Eigenbau vorgesehenen Grundstückes ein Hinderungsgrund wäre. Herr Hoffmeister entgegnet, dass in Sachen Mobilfunk keine negativen Auswirkungen bekannt seien; sogar in Kliniken und Flugzeugen werde der Mobilfunk mittlerweile zugelassen.
Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler hinterfragt die Förderfähigkeit der Kneippeinrichtung.
Hierzu äußert Frau Hafer, dass sämtliche fest eingebauten Bestandteile des Gebäudes grundsätzlich zum Förderaufwand zählen. Der Förderaufwand orientiert sich an den Flächen, die geplant werden und an den Kostenrichtwerten, die für diese Flächen anzusetzen sind.
Gemeinderat Rackerseder hinterfragt den jetzigen aktuellen Standort. Frau Hafer führt aus, dass dieser Standort seit jeher als Übergangslösung betrachtet wurde. Er habe zwar sehr große Räume, die für die Gruppenbetreuung ideal seien, allerdings keine Intensivräume, in die man sich mit einem Teil der Gruppe zurückziehen könne. Eine Entzerrung der Gruppenarbeit sei dort nicht möglich. Natürlich sei die Unterbringung im 1. Stock nicht ideal, funktioniere bis dato aber sehr gut. Die raumklimatischen Verhältnisse sind natürlich bei entsprechenden Hitzewellen problematisch.
Gemeinderat Vogt hinterfragt zusätzlich die auf den Eigenbaustandort ausgewiesene Planung. Er habe im Zusammenhang mit dem Neubau des Gymnasiums in Ergolding erlebt, dass dort ausdrücklich Nischen und Rückzugsbereiche vorgesehen wurden, die in diesem Erstkonzept fehlen würden. Hierzu führt Frau Hafer aus, dass die Planung auf dem Standort des Eigenbaues diese Optionen durchaus bietet, da dem Gruppenhauptraum ein auch von außen zugänglicher Nebenraum zugeordnet sei und die Freispielflächen auf den Verkehrsflächen großzügig dimensioniert seien.
Gemeinderätin Fuchs hinterfragt die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit.
Die Gemeinde sei nun verpflichtet Euro 3800 Euro monatlich bzw. knapp 46.000 Euro jährlich an Miete aufzubringen. Die Gegenfinanzierung durch Gewerbesteuereinnahmen sei nicht gesichert. Bei der derzeitigen Zinslage wäre eine Finanzierung eines Eigenbaus auf wesentlich längere Zeit unproblematisch.
Gemeinderat Lang hinterfragt die Zukunft zur Schule und die eventuelle spätere Nutzung dieses Gebäudes.
Hierzu führt Bürgermeister Herrnreiter aus, dass auch wenn die Schule irgendwann amtlicherseits geschlossen werden müsste, ihm - wie oben bereits ausgeführt -keine Bange sei hinsichtlich einer Folgenutzung.
Gemeinderat Brandl führt aus, dass die grundlegenden Bedingungen und Planungen mittels eines Mietvertrages geregelt werden müssten.
Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler hinterfragt die Zusagen zu den Gewerbesteuereinnahmen.
Aus ihrer Sicht müsste eine vertragliche Verpflichtung seitens der Anbieter eingegangen werden, die zugesagten Zahlungen auch definitiv an die Gemeinde zu entrichten. Die Zusage, einen Betrieb zu verlagern, heißt noch nicht, dass die Gemeinde hier mit entsprechenden Zahlungen rechnen könne. Somit handele es sich ausschließlich um ein Versprechen, welches so eintreten könne, aber keinesfalls müsse.
1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass eine Zusage von Zahlungen in fixierter Höhe wohl nicht gegeben werden könne. Man könne eine feste Gewerbesteuerzahlung nicht voraussagen.
Dem entgegnet Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler, dass alternativ zu den Gewerbesteuerzahlungen auch sonstige Zahlungen in den Mietvertrag aufgenommen werden könnten.
1. Bürgermeister Herrnreiter führt aus, dass dies aus seiner Sicht wohl nicht infrage käme.
An dieser Stelle informiert Herr Hoffmeister über die Zusammensetzung einer Gewerbesteuerzahlung aus Gewerbeertrag, Freibetrag, Bildung des Steuermessbetrages und Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes mit Feststellung der Gewerbesteuerschuld.
Um einen Ertrag von 45.600 € (Jahresmiete netto an Thalhammer) zu erzielen, müsste ein Gewerbeertrag von 396.700 € im Wege des Messbetragsbescheides gegenüber der Gemeinde gemeldet werden. Einen derartigen Gewerbeertrag erzielen in Aham derzeit nur 2 Firmen. Eine Betriebsverlagerung ist im Übrigen nur eingeschränkt möglich, indem der Betriebssitz vollständig von einer Gemeinde in eine andere verlagert wird. Bleiben allerdings die Produktionsstätten in der bisherigen Gemeinde, so hat diese durchaus die Möglichkeit, eine neue Zerlegung unter der Prämisse der gesetzlichen Zerlegung der Gewerbesteuer anzugreifen.
Wesentlicher Bestandteil der Zerlegung ist die Lohnsumme, die am jeweiligen Gewerbestandort erwirtschaftet wird.
Entsprechende Erfahrungen aus den Jahren 2005 und 2006 zeigen, dass eine Verlagerung problemlos ist, wenn der Standort an der bisherigen Gemeinde aufgegeben wird.
Eine Zerlegung unter Beibehaltung beider Standorte erfordert allerdings immer die Zustimmung der betreffenden Kommunen.
Gemeinderätin Fuchs weist nochmals auf den Standort für den Bau in Eigenregie hin. Dieser liegt in der Nähe der potenziell künftigen Baugebiete und sei aus ihrer Sicht absolut zu favo
risieren.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6