Antrag: Lenz Simon, Homading 1a 84405 Dorfen Chalupka Attila, Feldstraße 9a, 84168 Aham Antrag auf Vorbescheid - Änderung des besth. 2-Fam. Wohnhauses in eine Doppelhaushälfte


Daten angezeigt aus Sitzung:  2015/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 01.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/08. Sitzung Gemeinderat Aham 01.09.2015 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende teilt hierzu vorab gleich mit, dass es sich nicht um das Baugebiet „Dreifaltigkeitsfeld“ sondern um das Baugebiet „Kreuzäcker“ handelt. Die Bezeichnung wurde in der Ladung irrtümlich falsch angegeben.
Auslöser für die Aufnahme in die heutige Sitzung war der Bauantrag, der in der Sitzung vom 14.10.2014  behandelt wurde, von Herrn Weißhart auf Anbau eines Wintergartens.
Aufgrund dieses Antrages wurde von der unteren Bauaufsichtsbehörde, dort H. Hager, festgestellt, dass das Wohnhaus als 2-Familienwohnhaus und nicht als Doppelwohnhaus genehmigt wurde. Vom damaligen Bauherrn, Herrn Ruppenthal, wurde jedoch ein Doppelwohnhaus errichtet, welches er im Jahr 1994 an Herrn Lenz veräußerte. Mit Urkunde vom 07.05.2014 hat nun Herr Lenz das Grundstück teilen lassen und eine Haushälfte an Herrn Chalupka Attila und Frau Protzek Anna verkauft.
Die vorhandene Bebauung und Teilung des Grundstückes entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (nur Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten, mind. 550 m² Grundstücksfläche) und wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde als „Schwarzbau“ angesehen, so die tel. Aussage von Herrn Hager.
Ebenso hat Herr Lenz bei H. Hager vorgesprochen und folgende handschriftliche Notizen gemacht.

- Gde. Bebauungsplan ändern, Befreiung für Doppelhaus und Grundstücksgröße, Abweichung weil Grenze Aufenthaltsräume  -

Für den beantragten Wintergarten sind folgende Befreiungen von Baugrenzen, Dachneigung und Dachdeckung erforderlich.

Von H. Hager wurde vorgeschlagen, dass von beiden Grundeigentümer jeweils ein Antrag auf Änderung des bestehenden Zweifamilienwohnhauses in je eine Doppelhaushälfte gestellt wird; es ist anschließend zu prüfen, ob diese beantragte Änderung, ohne Änderung des Bebauungsplanes, von der unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden kann.

Zur weiteren Vorgehensweise wird vorgeschlagen, dass 1. Bgm. oder H. Hoffmeister mit den betroffenen Antragstellern bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein Gespräch führt, um diese Angelegenheit möglichst einfach zu regeln.

Ohne heutige Beschlussfassung stimmt der GR dem zu. Vom Ergebnis ist in einer der nächsten Sitzungen zu informieren.

Beschluss

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, hier mit dem verantwortlichen Referenten im Landratsamt Landshut eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2015 11:42 Uhr