Claus Veronika / Wojna Thomas, Neubau eines Einfamilienhauses, Parzelle 2 Baugebiet "Loizenkirchen - Mitte"
Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Standort Garage, Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung:
2015/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 13.10.2015
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird folgender, formloser Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen – Mitte“ bezüglich des Garagenstandortes dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Die Bauherren möchten die Garage in der Nordostecke des Grundstückes und nicht, wie im Bebauungsplan vorgegeben, an der Südwestgrenze errichten. Formloser Antrag mit Skizze liegt bei.
Der Antrag wird eingehend beraten. Ob auf der Parzelle 3 (Fl. Nr. 1811/5) eine Grenzgarage errichtet wird ist die Entscheidung des künftigen Eigentümers dieser Parzelle (es soll jedoch gleichzeitig für die Bauparzelle Nr. 3 eine Grenzbebauung zugelassen werden).
Nach Abwägung aller Für und Wider wird den Antragstellern die erforderliche Befreiung bei Vorlage der eingabefähigen Planunterlagen in Aussicht gestellt; die endgültige Genehmigung liegt jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss
Der GR beschließt die formlos beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen-Mitte“, bezüglich des Garagenstandortes in Aussicht zu stellen. Entsprechende Antragsunterlagen sind vorzulegen; die endgültige Entscheidung und Genehmigung liegt jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2015 11:47 Uhr