Kommunale Verkehrsüberwachung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2016
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Bgm. Herrnreiter stellt dem Gemeinderat den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern vor. Sitz dieses Zweckverbandes ist in Moosinning. Lt. der Homepage des Zweckverbandes beträgt die Anzahl der Mitgliedsgemeinden im Jahr 2016 bereits über 100 Stück. Im Landkreis Landshut gibt es derzeit fünf teilnehmende Gemeinden, darunter Vilsbiburg und Geisenhausen. Das Einsatzgebiet des Zweckverbandes beschränkt sich auf geschlossene Ortschaften. Im Außenbereich ist dieser nicht tätig. Bgm. Herrnreiter erläutert weiterhin, dass er laufend von Bürgern auf die überhöhten innerörtlichen Geschwindigkeiten der Autofahrer im Gemeindebereich Aham angesprochen wird. Aus eigener Erfahrung kann er die Vorsprachen der Bürger nur bestätigen.
Bei Abschluss einer Zweckvereinbarung oder Mitgliedschaft bei diesem Zweckverband kann die Gemeinde eigenständig die Messstellen und Uhrzeiten für Geschwindigkeitsmessungen bestimmen. Hierfür müsste ein Ansprechpartner für den Zweckverband benannt werden. Bgm. Herrnreiter würde sich zur Verfügung stellen. Grundsätzlich könnte dies aber auch der Bauhof oder ein Mitarbeiter der Verwaltung sein. Der Zweckverband ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag einsetzbar, Kosten fallen jedoch nur bei einem Einsatz an. Laufende Kosten existieren nicht. Die Teilnahme am Zweckverband soll kostenneutral erfolgen. Hierzu wendet Gemeinderätin Fuchs ein, dass nach Rücksprache mit einem Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Vilsheim in den Gemeinden Buch am Erlbach und Viecht die Teilnahme gerade noch kostendeckend ist.
Bgm. Herrnreiter stellt bei einer mögichen Teilnahme die beiden Möglichkeiten der Mitgliedschaft oder der Zweckvereinbarung dar. Die Zweckvereinbarung würde für ein oder zwei Jahre abgeschlossen, danach könne man in eine Mitgliedschaft wechseln oder die Teilnahme endet wieder. Die Verlängerung einer Zweckvereinbarung ist nicht möglich. Bei einer Mitgliedschaft würde die Gemeinde Aham dem Zweckverband auf unbestimmte Zeit beitreten. Die Kosten für Einsätze sind bei Abschluss einer Zweckvereinbarung höher als bei Abschluss einer Mitgliedschaft. GR Nadler wendet hier ein, dass eine Mitgliedschaft die sinnvollere Lösung wäre, da eine Kündigung jederzeit möglich ist und die Kosten geringer sind.
In einer regen Diskussion werden die Für und Wider einer Teilnahme am Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung erörtert. Eine Beruhigung des fließenden Verkehrs mittels Verkehrsinseln sollte lt. Gemeinderätin Fuchs versucht werden. Bgm. Herrnreiter verweist jedoch auf die vergangenen Gespräche mit dem Unteren Straßenverkehrsbehörde. In diesen wurden sämtliche Verkehrsinseln abgelehnt. Gemeinderat Geltinger weist darauf hin, dass die Gemeinde Aham in der VG Gerzen dann die einzige teilnehmende Gemeinde ist.
Bgm. Herrnreiter erläutert hierzu, dass bei einem Beschluss für den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder Mitgliedschaft durch die Gemeinde Aham auch noch ein Beschluss durch den VG Rat erforderlich ist. Die VG Gerzen würde dann dem Zweckverband beitreten, jedoch nur mit der Gemeinde Aham als teilnehmende Gemeinde. Die anderen drei Gemeinden würden hiervon nicht betroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der vorliegend
en Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. September 2015, den Beitritt der Gemeinde Aham zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 2 Abs. 3 ZuVOWiG grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 12.12.2016 14:34 Uhr