Lerchenhofhalle - Beratung der Benutzungsordnung - ggf. Erlass
Daten angezeigt aus Sitzung: 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.02.2017 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Anhand des Belegungsplanes, d.h. anhand der gebuchten Zeiten für die Halle, wird anschließend auch die Abrechnung gegenüber den Nutzungsberechtigten erstellt.
Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, da oftmals gebuchte Zeiten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurden.
Einerseits wolle man nur die tatsächlichen Belegungszeiten auf Basis der Benutzungsordnung bezahlen, andererseits stehen die belegten und gebuchten Zeiten aber auch nicht anderweitig zur Verfügung.
Es ist grundsätzlich in den überwiegenden Hallennutzungsplänen entsprechend der Benutzungsordnung für die Lerchenhofhalle geregelt, d.h. die interessierten Nutzungsberechtigten oder Vereine haben sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche tatsächlichen Nutzungszeiten sie buchen wollen. Eine Abrechnung mit tatsächlichen Belegungszeiten erfordert einen enormen Verwaltungsaufwand und birgt die Gefahr, dass weit mehr Nutzungszeiten gebucht werden, als tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen oder können. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, bei der bisherigen Abrechnungspraxis zu verbleiben.
Die absoluten Nutzungsgebühren sind ebenfalls als sehr niedrig zu betrachten im Vergleich zu anderen Nutzungen. Es sei zudem daran erinnert, dass sämtliche Ortsvereine der Gemeinde Aham eine umfangreiche finanzielle Unterstützung in Zuschusswege durch die Gemeinde erhalten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2