Gewährung erhöhter Gastschulbeiträge für die Montessori-Schule Geisenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham | 21.03.2017 | ö | beschließend | 5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Erhebung von Gastschulbeiträgen ist allerdings dann für Grund- und Mittelschulen nicht mehr möglich, wenn das Gastschulverhältnis gestattet wurde, also wenn die Wohnsitzgemeinde im Einvernehmen mit den beiden Sachaufwandsträger und im Einvernehmen mit den beiden Schulen ein Gastschulverhältnis gestattet hat.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann nämlich aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule gestattet werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich zwischen den staatlichen bzw. kommunalen Schulen, d.h. Schulen in öffentlicher Hand.
In Bezug auf die Ersatzanträge der Montessori-Schule Geisenhausen ist daher auszuführen, dass ein Anspruch auf einen Gastschulbeitrag keinesfalls gegeben ist.
Der Besuch der Montessori-Schule wird seitens der eigentlich zuständigen Sprengelschule weder verhindert noch untergraben; im Umkehrschluss muss daher aber auch gelten, dass eine Kostenbeteiligung in Form eines sogenannten Gastschulbeitrages ausscheidet.
Zu bedenken ist in jedem Fall, dass die kommunalen Schulen, die im Verwaltungsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen liegen, nicht übermäßig gesegnet sind, was die Kinderzahlen anbelangt.
Mit einer noch dazu finanziellen Unterstützung der Privatschule Montessori in Geisenhausen werden die eigenen Schulen zumindest insoweit geschwächt. Bei allem Respekt vor der Montessori Pädagogik kann dies nicht Ziel der kommunalen Finanzpolitik sein, entsprechende Privatschulen finanziell zu unterstützen. Hier sind in jedem Fall der dortige Sachaufwandsträger und die Eltern der jeweiligen Schüler gefordert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2