Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 3 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Nord“.

Die Bauherren beantragen nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um das Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 9.1.2 – Dachüberstand an Ortgang und Traufe:
Das geplante Wohngebäude ist dem „Bautyp B“ zuzuordnen. Ziffer 9.1.2 setzt für diesen Bautyp einen zulässigen Dachüberstand von max. 0,60 m ortgang- und traufseitig fest. Hiervon soll abgewichen werden (Traufe bis zu 1,85 m und Ortgang bis zu 1,60 m).

Die Überschreitung des zulässigen Dachüberstandes (Ortgang nach Süd-Osten hin / Traufe nach Süd-Westen hin) wird dahingehend begründet, dass durch diese eine rechteckige Dachfläche, ohne Vor- und Rücksprünge, geschaffen werden soll. Dies ermögliche eine Mehrfläche für Photovoltaik und Solar sowie verbessere den Fassadenschutz. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“, hinsichtlich der

  • Überschreitung des zulässigen Dachüberstandes (Ziffer 9.1.2 – Bautyp B)
 
    • ortgangseitig (nach Süd-Osten hin) um 1,00 m (1,60 m anstatt 0,60 m) und 
    • traufseitig (nach Süd-Westen hin) um 1,25 m (1,85 m anstatt 0,60m),

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2024 15:01 Uhr