Gebührenfreier Kindergarten; Bürgerantrag vom 19.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 19. November 2019 wurde ein „Bürgerantrag“ nach Art. 18 b Gemeindeordnung beim 1. Bürgermeister, Herrn Walter, zum Thema „Gebührenfreier Kindergarten“ mit 475 Unterschriften eingereicht. Die Zulässigkeit des Bürgerantrags wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 3.12.2019 bejaht, da sowohl die formellen als auch die materiellen Anforderungen gegeben waren.

Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerantrages festgestellt wurde, hat sich das zuständige Gemeindeorgan, hier der Gemeinderat, innerhalb von drei Monaten mit dem Antrag inhaltlich zu beschäftigen.

Rückblickend sei nochmals erwähnt, dass sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 26.3.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Abschaffung der Kindergartengebühren beschäftigt hat. Damals wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Die Gebührensituation stellt sich derzeit wie folgt dar:

Die monatlichen Betreuungsgebühren betragen - differenziert nach täglichen Buchungszeiten - derzeit:
3 – 4 Stunden           90,00 €
4 – 5 Stunden         100,00 €
5 – 6 Stunden         110,00 €
6 – 7 Stunden         120,00 €
7 – 8 Stunden         130,00 €
8 – 9 Stunden         140,00 €
9 – 10 Stunden       150,00 €

Die monatlichen Betreuungsgebühren werden seit dem 1.4.2019 vom Freistaat Bayern für jeden Kindergartenplatz mit 100,- € bezuschusst. Dies hat zur Folge, dass sich der finanzielle Anteil der Eltern monatlich je nach Buchungszeit zwischen 10,00 € und 50,00 € bewegt.

Bei einer Vollbelegung der jeweiligen Einrichtungen betragen derzeit die Elternbeiträge jährlich 117.600,00 € auf die die Gemeinde bei einer Gebührenfreiheit verzichten müsste.

Nachdem es in der Gemeinde auch kirchliche, karitative und private Einrichtungen gibt, die angehalten sind, ähnliche Gebührenstruktur wie die der Gemeinde zu haben, muss davon ausgegangen werden, dass es auch in diesen Einrichtungen zur Gebührenfreiheit kommt. Dieses höhere Defizit müsste dann im Wege des Defizitausgleichs von der Gemeinde übernommen werden. Hier würde es für die Gemeinde zu einem finanziellen Ausfall von weiteren 146.190,00 €/pro Jahr kommen.

Zusammengefasst würde das Jahresdefizit sowohl für die gemeindlichen als auch freien Träger insgesamt 263.790,00 € betragen.


Über den Bürgerantrag ist im Anschluss an die Diskussion zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Diskussion wird zunächst über nachfolgenden Bürgerantrag abgestimmt:

Beschluss 1

Dem Bürgerantrag vom 19.11.2019 auf „Abschaffung der Kindergartengebühren“ zum 1. September 2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Bürgerantrag ist somit abgelehnt. Anschließend wird über nachfolgenden Antrag von GR Vilsmayer abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die „Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen“ überarbeitet werden und ein „Sozialtarif“ eingeführt werden kann. Es soll geprüft werden, ob unter einem gewissen Einkommen (der Betrag ist zu ermitteln), die Kindertageseinrichtungen kostenlos angeboten werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 08:25 Uhr