5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching; Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung gemäß § 2 Abs. 1 BauGb i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Starnberg hat für das geplante Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg den Gilchinger Standort an der Westumfahrung favorisiert (Anlage 1).
Die Flächen, Fl.Nr. 1615 sowie Teilfläche aus Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching stehen im Eigentum der Gemeinde. Die Grundstücke liegen unmittelbar an der Westumfahrung Gilching. Es fehlen der Schmutzwasserkanal, Strom, Gas, Telekom.
Die benötigten Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (Anlage 2) dargestellt als:
       Fläche für die Landwirtschaft,  
       Grünfläche,
       Fläche für ruhenden Verkehr,
       Wasserschutzgebiet.

1.        Die Bauverwaltung hat Ende November der Regierung von Oberbayern die Situation geschildert und folgende Antwort erhalten:
„Vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Initiative zur Abstimmung in diesem frühen Stadium. Zur Bewertung des Standorts aus landesplanerischer Sicht ist – nach derzeitigem Kenntnisstand – u.a. folgendes festzustellen:
       Der geplante Standort (ca. 0,8 ha) wird nicht von regionalplanerisch relevanten Gebieten (z.B. regionaler Grünzug, Hauptsiedlungsbereich gem. RP 14 B II G 2.1) überlagert.
       Laut unserem Rauminformationssystem liegt er teilweise innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.  In diesem Zusammenhang sollte die Planung - sofern noch nicht geschehen - mit der Fachbehörde abgestimmt  werden.
       Zum Anbindegebot  LEP 3.3 Z
o        Die Entfernung zum Gewerbegebiet östlich der Talhofstraße beträgt gut 100 m Luftlinie (ca. 150 m Luftlinie zum ersten Gebäude innerhalb des GE).
o        Im Bereich zwischen GE und Planstandort befinden sich Sportplätze, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt sind.
o        Der Standort liegt westlich der Weßlinger Straße (St 2069, Westumfahrung Gilching). Aus hiesiger Sicht entfaltet die Straße keine trennende Wirkung; auch die Schraffur für den Hauptsiedlungsbereich gem. Regionalplan geht darüber hinaus. Das Umfeld des Standorts ist durch den Kiesabbau und weitere gewerbliche Bauten bereits vorgeprägt.
o        Im Sinne einer kompakten Siedlungsentwicklung wäre es aus hiesiger Sicht positiv zu bewerten, die Siedlungstätigkeit, insbesondere der  Wohnbautätigkeit, durch  die  kommunale  Bauleitplanung  auf den Bereich östlich der Weßlinger Straße zu lenken und das BRK- Katastrophenschutzzentrum an einem Standort im Innenbereich zu realisieren  (LEP 3.1 G, LEP 3.3 G).
o Ein Zielverstoß ergäbe sich durch die Ausweisung einer Siedlungsfläche für das BRK­
Katastrophenschutzzentrum (SO) nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht.

2.        Das Landratsamt Starnberg hat mit Schreiben vom 25.11.2019 die Gemeinde Gilching unterrichtet, dass im Rahmen des Baues der Westumfahrung auf einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching Auffüllungen im Bereich zum Grundstück Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching vorgefunden wurden. Das Grundstück Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching ist Teil der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800772 „Müllgrube der Gemeinde Gilching“. Diese Fläche wurde bereits 2006 im Wege der Amtsermittlung vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim untersucht. Ein Verdacht durch die Untersuchung konnte nicht ausgeräumt werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde zwischenzeitlich auch eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200, Gemarkung Gilching bei der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800772 aufgenommen.
Zur Ermittlung der räumlichen Ausdehnung und des Schadstoffpotentials der Altlastenverdachtsfläche auf dem neu erfassten Grundstück beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim im Wege der Amtsermittlung voraussichtlich 2020 eine sog. erweiterte orientierende Untersuchung durchführen zu lassen.

3.        Fl.Nr. 1615, Gemarkung Gilching liegt größtenteils im Trinkwasserschutzgebiet; siehe hierzu die Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über das Wasserschutzgebiet in den Gemeinden Alling, Eichenau und Puchheim , Landkreis Fürstenfeldbruck, sowie in der Gemeinde Gilching, Landkreis Starnberg, für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ampergruppe vom 10.12.2002 (Anlage 3).

4.        „Der Gemeinderat Gilching hat am 21.07.2015 beschlossen, dem BRK, Kreisverband Starnberg das Grundstück Fl.Nr. 204 Teilfläche, Gemarkung Argelsried im Rahmen eines Pachtvertrages für einen Neubau Fahrzeughalle mit Aufenthaltsräumen grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Nach Vorlage eines Finanzierungskonzeptes durch den Landkreis Starnberg ist erneut im Gemeinderat hierüber zu beraten“ (Anlage 5).

Der vom BRK favorisierte  Standort an der Westumfahrung ist weder vom Gemeinderat diskutiert worden noch bauplanungsrechtlich sofort umsetzbar. Die Regierung von Oberbayern rät in ihrem Schreiben außerdem, …“ und das BRK-Katastrophenschutzzentrum an einem Standort im Innenbereich zu realisieren (LEP 3.1 G, LEP 3.3 G).“
Wir bitten Sie, bei der Beschlussfassung oben genannte Aspekte und den damit verbundenen Zeitaufwand zu berücksichtigen. Eine sog. erweiterte orientierende Untersuchung kann nach Auskunft der zuständigen Stellen sehr langwierig sein.

Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollte vom Planungsverband München ausgearbeitet werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.12.2019 und beschließt:
1.        Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem fünften Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching  für das geplante „BRK Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg“  
2.        Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2  a BauGB.

3.        Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.12.2019 und beschließt:

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird einem fünften Teiländerungsverfahren unterzogen. Das Planteiländerungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für Flurnummern 1615 sowie Teilfläche aus 1619/200, Gemarkung Gilching  für das geplante „BRK Katastrophenschutzzentrum des Landkreises Starnberg“  
  1. Ziel der Teiländerung ist die Darstellung der künftigen Nutzungsart als Gemeinbedarfsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2  a BauGB.
  2. Mit der Ausarbeitung des Entwurfs zur 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird der Planungsverband München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2020 10:16 Uhr