Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz Bau GB (Antrag auf Nachprüfung vom 19.02.2020 zum Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.20)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Der Haupt- und Bauausschuss hat am 17.02.2020 unter TOP 8 öffentlich zum

Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB beraten und die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020

mit 3:3 abgestimmt und abgelehnt. Beschluss und Sachverhalt mit Anlagen sind beigefügt.

  1. Am 19.02.2020 wurde gemäß gemeindlicher Geschäftsordnung anliegender Antrag auf Nachprüfung durch sieben Mitglieder des Gemeinderates gestellt. Gemäß Geschäftsordnung §  9 Abs. 2 stehen die Entscheidungen beschließender Ausschüsse unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
 
  1. Der Antrag auf Nachprüfung datiert auf 19.02.2020 wurde am 18.02.2020 an Herrn Ersten Bürgermeister Walter übergeben (handschriftlicher Vermerk). Der Antrag wurde von sieben Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben. Der Antrag auf Nachprüfung wurde innerhalb der Frist von sieben Tagen und von einem Viertel der Gemeinderatsmitglieder beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Diskussion wird zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Hiermit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Im Anschluss wird über folgenden Antrag des GR Dr. Hartmann abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt einen „Runden Tisch“ mit Bauherrn, Architekt, Verwaltung und je einer benannten Person aus den Fraktionen einzuberufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über folgenden Anrag des GR Unger abgestimmt:

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestaltungsbeirat einzuberufen, sollten die Gespräche am „Runden Tisch“ ergebnislos verlaufen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr