Kreuzung Münchener Straße/ Am Römerstein; Ampelanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 wurde die Kreuzung Münchener Straße/Am Römerstein anders gestaltet. Beschlussauszug und Sachverhalt ist in Anlage beigefügt.

  1. Der Gemeinderat hat eine Vollampellösung im Bereich der Kreuzung Münchener Straße/Am Römerstein mit entsprechender Markierung (Haltebalken) beschlossen. Ziel war eine möglichst lang andauernde Rotphase Richtung Ortsmitte von Starnberg kommend, damit die Verkehrsrichtung Geisenbrunn – Ortsmitte durch die lange Grünphase Priorität erhält.

  1. Es gab zahlreichende Rückmeldungen zur Ampelanlage an der Kreuzung Münche ner Straße/Am Römerstein und es wurden mehrere Versuche bei optimierter Phasenschaltung vorgenommen. Die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer waren heftig bis beleidigend, wir erhielten eine hohe Anzahl an negativen Rückmeldungen.

  1. Der gemessene Rückstau zur Hauptverkehrszeit in Fahrtrichtung Ortsmitte betrug dabei in der Spitze 9 Minuten (Rückstau bis zur Einmündung Unterbrunner Ring), wobei in Fahrtrichtung Starnberg/Geisenbrunn die Wartezeit nicht nennenswert war. Diese Ergebnisse sind aber vor dem Hintergrund der Ausgangsbeschränkung zu werten. Bei „normaler“ Verkehrsbelastung werden zur Hauptverkehrszeit weit längere Rückstaus in Richtung Ortsmitte prognostiziert, die sich bis zum Kreisel im Gewerbepark Ost bzw. bis zur Lindauer Autobahn erstrecken können.

  1. Die Ampelanlage wurde daher nicht mehr in Betrieb genommen. Die geänderte Vorfahrtsregelung funktioniert ansonsten einwandfrei und es ist feststellbar, dass wesentlich langsamer im Bereich gefahren wird.

  1. Es ist nun zu entscheiden, wie hier weiter vorgegangen werden soll. Es gibt mehrere Alternativen:

Alternative a) Beibehaltung der jetzigen Regelung ohne Vollampelschaltung (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Alternative b) Beibehaltung der jetzigen Regelung und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Alternative c) Aufhebung der Vollampelschaltung, dafür Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln bei „alter“ Verkehrsführung ohne abknickende Vorfahrt

Alternative d) Komplette Aufhebung des GR-Beschlusses vom 17.09.2019, also komplette Beibehaltung der der „alten“ Situation ohne abknickende Vorfahrt

Bis zur Entscheidung bleibt die Ampel außer Betrieb.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt Alternative b) zu:

Beibehaltung der jetzigen Regelung mit abknickender Vorfahrt zur Münchener Straße und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt Alternative b) zu:

Beibehaltung der jetzigen Regelung mit abknickender Vorfahrt zur Münchener Straße und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr